Das Video zeigt, warum Sie für die Schlussabrechnungen zu den Corona-Hilfen nicht einfach Daten aus der Buchhaltung übernehmen können. Sie erfahren, worauf Sie bei der Prüfung Ihrer Belege achten müssen und wo die größten Fallen lauern. (2/23)
Liebe Leserinnen und Leser, das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaft für Sie zusammengestellt. Gleichwohl wollen wir Ihnen auch Neuigkeiten aus unserem Kanzleialltag nicht vorenthalten. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Inhalt
Ablage: Welche Belege Sie aufbewahren müssen und was Sie entsorgen können
Firmenwagen: Muss für jeden Firmenwagen eine private Nutzung versteuert werden?
Wegzug ins Ausland: Steuerpflicht in Deutschland nach einer Auswanderung
Abgrenzungskriterien: Wann liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor?
Vermögensverwaltende GbR: Verluste aus Photovoltaikbetrieb führen zur gewerblichen "Abfärbung"
Künstlersozialkasse: Abgabepflicht genau klären
Wichtige Informationen zur steuerfreien Inflationsausgleichsprämie
Sehr geehrte Damen und Herren, überraschend großzügig hat sich die Bundesregierung mit der Entscheidung gezeigt, dass Photovoltaikanlagen schon ab dem Jahr 2022 von der Einkommensteuer befreit sind. Im Artikel auf Seite 1 haben wir für Sie die Eckdaten der endgültigen Gesetzesfassung zur Einkommen- und Umsatzsteuer zusammengestellt. Auf Seite 4 finden Sie Hinweise zu den Auswirkungen auf das Sozialrecht. Baumaßnahmen wollen nachhaltig geplant sein, auch für die Steuern. Einen Überblick geben wir Ihnen mit dem Artikel auf Seite 3.
Als Betreiber einer kleinen Photovoltaikanlage mit bis zu 30 Kilowatt Leistung können Sie neue steuerliche Vereinfachungen nutzen. Das Video zeigt, welche das sind und welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen zu beachten sind (1/23).
Sehr geehrte Damen und Herren, für viele Betriebe wird es auch zum Ende dieses Jahres wieder darum gehen, ob die Umsatzsteuerpauschalierung im nächsten Jahr noch angewendet werden darf oder man freiwillig optieren sollte. Im Artikel auf Seite 3 erläutern wir Ihnen, wie Sie sich gemeinsam mit uns auf den Wechsel einstellen können. Auch der Gesetzgeber ist zum Jahresende wieder aktiv. Hinweise dazu geben wir Ihnen im Artikel 17/22 auf Seite 2.
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Jahresende läuft das Gesetzgebungsverfahren zu spannenden Änderungen für Photovoltaikanlagen – insbesondere die Steuerfreiheit für Alt- und Neuanlagen bis zu einer bestimmten Größe. Das Gesetz wurde am 2. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet – mit einer überraschenden Änderung gegenüber dem ersten Entwurf: Die Steuerfreiheit soll nicht erst ab dem Jahr 2023, sondern rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten. Der Bundesrat entscheidet am 16. Dezember 2022, ob er dem Gesetz zustimmt. Wesentliche Änderungen an den verabschiedeten Regelungen sind nicht wahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich.
Wem können Arbeitgeber die Prämie von bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei zahlen? Und welche Gestaltungen sind dabei möglich? Dieses Video gibt Ihnen einen schnellen Überblick. (11/22)
Liebe Leserinnen und Leser, das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaft für Sie zusammengestellt. Gleichwohl wollen wir Ihnen auch Neuigkeiten aus unserem Kanzleialltag nicht vorenthalten. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Inhalt
Mindestlohnerhöhung: Achten Sie auf die zu leistende Stundenzahl
Ampel-Koalition schnürt ein drittes Entlastungspaket
Keine steuermindernde Handwerkerleistung: Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos ist kein begünstigter Zahlungsweg
Gewerbliche Abfärbung bei Beteiligungseinkünften: Streit um eine Bagatellgrenze
Steuernachzahlungen und -erstattungen: Der neue Zinssatz 0,15 % pro Monat
Krankmeldung: Arbeitgeber müssen Details im Gesetz beachten
Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug: Klarstellungen durch die Finanzverwaltung
Nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern kommt bei Arbeitnehmern netto nicht viel mehr als die Hälfte des Arbeitslohns an. Für sogenannte Minijobs - Aushilfstätigkeiten mit geringer Vergütung - gibt es aber Vergünstigungen. Die wurden im Zuge der Anhebung der Mindestlohngrenze angepasst. Erfahren Sie in diesem Video, welche Verdienstgrenze ab dem 01.10.22 gilt und welche Regeln zu beachten sind.
Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber Sozialbeiträge nachzahlen. Das sollten Sie bei der Anhebung der Lohngrenze zum 1.10.2022 im Blick haben. Außerdem gibt es Fallen bei Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitern von Subunternehmern. Im Video erfahren Sie mehr dazu.