Als Betreiber einer kleinen Photovoltaikanlage mit bis zu 30 Kilowatt Leistung können Sie neue steuerliche Vereinfachungen nutzen. Das Video zeigt, welche das sind und welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen zu beachten sind (1/23).
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Jahresende läuft das Gesetzgebungsverfahren zu spannenden Änderungen für Photovoltaikanlagen – insbesondere die Steuerfreiheit für Alt- und Neuanlagen bis zu einer bestimmten Größe. Das Gesetz wurde am 2. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet – mit einer überraschenden Änderung gegenüber dem ersten Entwurf: Die Steuerfreiheit soll nicht erst ab dem Jahr 2023, sondern rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten. Der Bundesrat entscheidet am 16. Dezember 2022, ob er dem Gesetz zustimmt. Wesentliche Änderungen an den verabschiedeten Regelungen sind nicht wahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich.
Sehr geehrte Damen und Herren, für viele Betriebe wird es auch zum Ende dieses Jahres wieder darum gehen, ob die Umsatzsteuerpauschalierung im nächsten Jahr noch angewendet werden darf oder man freiwillig optieren sollte. Im Artikel auf Seite 3 erläutern wir Ihnen, wie Sie sich gemeinsam mit uns auf den Wechsel einstellen können. Auch der Gesetzgeber ist zum Jahresende wieder aktiv. Hinweise dazu geben wir Ihnen im Artikel 17/22 auf Seite 2.
Wem können Arbeitgeber die Prämie von bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei zahlen? Und welche Gestaltungen sind dabei möglich? Dieses Video gibt Ihnen einen schnellen Überblick. (11/22)
Liebe Leserinnen und Leser, das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaft für Sie zusammengestellt. Gleichwohl wollen wir Ihnen auch Neuigkeiten aus unserem Kanzleialltag nicht vorenthalten. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Inhalt
Mindestlohnerhöhung: Achten Sie auf die zu leistende Stundenzahl
Ampel-Koalition schnürt ein drittes Entlastungspaket
Keine steuermindernde Handwerkerleistung: Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos ist kein begünstigter Zahlungsweg
Gewerbliche Abfärbung bei Beteiligungseinkünften: Streit um eine Bagatellgrenze
Steuernachzahlungen und -erstattungen: Der neue Zinssatz 0,15 % pro Monat
Krankmeldung: Arbeitgeber müssen Details im Gesetz beachten
Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug: Klarstellungen durch die Finanzverwaltung
Nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern kommt bei Arbeitnehmern netto nicht viel mehr als die Hälfte des Arbeitslohns an. Für sogenannte Minijobs - Aushilfstätigkeiten mit geringer Vergütung - gibt es aber Vergünstigungen. Die wurden im Zuge der Anhebung der Mindestlohngrenze angepasst. Erfahren Sie in diesem Video, welche Verdienstgrenze ab dem 01.10.22 gilt und welche Regeln zu beachten sind.
Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber Sozialbeiträge nachzahlen. Das sollten Sie bei der Anhebung der Lohngrenze zum 1.10.2022 im Blick haben. Außerdem gibt es Fallen bei Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitern von Subunternehmern. Im Video erfahren Sie mehr dazu.
Liebe Leserinnen und Leser, das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaft für Sie zusammengestellt. Gleichwohl wollen wir Ihnen auch Neuigkeiten aus unserem Kanzleialltag nicht vorenthalten. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Inhalt
Steuerentlastungen 2022: Das verabschiedete Gesetz im Überblick
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung werden verlängert
Statistik zu Lohnkosten: Eine Arbeitsstunde kostet Arbeitgeber rund 37 €
Steuerfreie Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge auch für Reisezeiten
Mindestlohn und Grenze für Minijobs: Erhöhung ab 1.10.2022
Firmenfahrrad - steuerfrei radeln und Kosten absetzen
Erstattungs- und Nachzahlungszinsen: Zinssatzsenkung auf 1,8 % pro Jahr in Sicht
Sehr geehrte Damen und Herren, der Streit um die Besteuerung der Biogasanlagen ist so alt wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz selbst. Ein Ende ist noch nicht in Sicht, aktuell gibt es aber positive Entwicklungen - mehr dazu lesen Sie auf Seite 3. Im Artikel auf Seite 1 berichten wir über die Aussichten zur Umsatzsteuerpauschalierung. Jeder Landwirt muss scharf kalkulieren, ob die Pauschalierung für ihn noch die Richtige ist. Und zwar jedes Jahr aufs Neue - denn verlässlich ist die Regelung nicht mehr.
300 € Energiepreispauschale bekommen fast alle Arbeitnehmer im September 2022 vom Chef. Welche Mitarbeiter Anspruch darauf haben, was das für die Lohnsteueranmeldung bedeutet und welche Steuern und Abgaben anfallen, erklärt dieses Video.