Sonderinformationen zu Photovoltaikanlagen III-/IV-2022
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Jahresende läuft das Gesetzgebungsverfahren zu spannenden Änderungen für Photovoltaikanlagen – insbesondere die Steuerfreiheit für Alt- und Neuanlagen bis zu einer bestimmten Größe. Das Gesetz wurde am 2. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet – mit einer überraschenden Änderung gegenüber dem ersten Entwurf: Die Steuerfreiheit soll nicht erst ab dem Jahr 2023, sondern rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten. Der Bundesrat entscheidet am 16. Dezember 2022, ob er dem Gesetz zustimmt. Wesentliche Änderungen an den verabschiedeten Regelungen sind nicht wahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich.
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