Steuerinformationen III-/IV-2022
Sehr geehrte Damen und Herren, für viele Betriebe wird es auch zum Ende dieses Jahres wieder darum gehen, ob die Umsatzsteuerpauschalierung im nächsten Jahr noch angewendet werden darf oder man freiwillig optieren sollte. Im Artikel auf Seite 3 erläutern wir Ihnen, wie Sie sich gemeinsam mit uns auf den Wechsel einstellen können. Auch der Gesetzgeber ist zum Jahresende wieder aktiv. Hinweise dazu geben wir Ihnen im Artikel 17/22 auf Seite 2.
zum Artikel