Steuerinformationen I-2023

Sehr geehrte Damen und Herren, überraschend großzügig hat sich die Bundesregierung mit der Entscheidung gezeigt, dass Photovoltaikanlagen schon ab dem Jahr 2022 von der Einkommensteuer befreit sind. Im Artikel auf Seite 1 haben wir für Sie die Eckdaten der endgültigen Gesetzesfassung zur Einkommen- und Umsatzsteuer zusammengestellt. Auf Seite 4 finden Sie Hinweise zu den Auswirkungen auf das Sozialrecht. Baumaßnahmen wollen nachhaltig geplant sein, auch für die Steuern. Einen Überblick geben wir Ihnen mit dem Artikel auf Seite 3.

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