Alles, was Sie wissen müssen.

Die E-Rechnung ist da.

Auf einen blick.

Wichtige Informationen für Sie zusammen­gefasst.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unter­nehmen elektro­nische Rech­nungen empfan­gen, verarbeiten und revi­sions­sicher archi­vieren können. Eine ein­fache PDF-Rech­nung gilt da­bei nicht als E-Rech­nung. Erfor­der­lich ist ein struktu­riertes elektro­nisch­es Format, zum Bei­spiel XRechnung oder ZUGFeRD.

Relevant ist die Regel­ung vor allem für Leistungen zwischen inlän­dischen Unter­nehmen, also im B2B-Bereich. Private End­ver­­brau­cher sind da­von nicht be­troffen. Für die Aus­stellung gelten Über­gangs­fristen. Ab 2027 wird die E-Rech­nung für viele Unter­nehmen ver­pflicht­end, spätest­ens ab 2028 grund­­sätzlich im inlän­disch­­en B2B-Bereich.

Für Unternehmen ist die Um­stel­lung des­halb mehr als eine tech­nische Pflicht. Wer früh­zeitig han­delt, kann Rechnungs- und Beleg­pro­zesse sau­ber auf­stellen, manu­­elle Arbeits­schritte redu­zieren und Medien­brüche ver­meiden. Gleich­zeitig ent­steht mehr Sicher­heit bei der Verar­beitung und Archivierung von Bele­gen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ab­läufe rund um die E-Rech­nung zu prüfen, passen­de digi­tale Pro­zesse ein­zu­richten und die Um­stellung praxis­tauglich in Ihrem Un­ter­nehmen umzu­setzen. Sprechen Sie uns ein­fach an.

vorteile.

Warum die E-Rechnung mehr als eine Pflicht ist.

Effizientere Abläufe.

Digitale Belege be­schleu­nigen die Bearbeitung und Frei­gabe von Eingangsrech­nungen. Das gilt besonders dann, wenn mehrere Perso­nen beteiligt sind oder an unter­schiedlichen Orten ar­beiten.

Weniger manuelle Arbeit.

Durch strukturierte Daten und digitale Work­flows müssen Rechnungs­informationen nicht mehr mühsam abge­tippt wer­den. Das erleich­tert die vor­berei­tende Buchführ­ung und reduziert Fehler­quellen.

Geringere Kosten.

Druck, Kuvertierung, Porto, manuelle Ablage und das nach­trägliche Erfassen von Rech­nungs­daten entfallen weit­gehend. Dadurch lassen sich Zeit und Kosten im Rechnungs­prozess deutlich senken.

Mehr Transparenz.

Digitale Belege sind zentral verfügbar und können bei Bedarf schneller gefunden, geprüft und weiterver­ar­beitet werden. Das verbessert die Auskunftsfähigkeit im Unter­nehmen und erleichtert die Zusammenarbeit mit uns.

Bessere Liquiditätssteuerung.

Rechnungen können schneller zugestellt, geprüft und be­zahlt werden. So lassen sich Skonto­fristen besser nutzen, während eigene Ausgangs­rechnungen zügiger beim Kunden ankommen.

Mehr Sicherheit in der Archivierung.

Ein sauber aufgesetzter digitaler Prozess unterstützt die revisions­sichere Archi­vierung und sorgt dafür, dass Belege vollständig, nach­voll­ziehbar und geord­net aufbewahrt werden, was unter anderem auch in einer Betriebs­prüfung hilfreich ist.

Vorsteuerabzug bei E-Rechnungen.

Fehler können teuer werden.

Wird eine E-Rechnung nicht korrekt archiviert oder enthält sie formale Fehler, kann dies Auswirkungen auf den Vor­steuerabzug haben. Umso wichtiger ist es, Rech­nungen nicht nur empfangen zu können, sondern auch die Prüfung, Verarbeitung und revisions­sichere Archivierung sauber zu organi­sieren.
Nachfolgend haben wir Ihnen diesbezüglich die wichtigsten Punkte zusammen­gefasst.

Der Vorsteuerabzug setzt künftig voraus:
Schwarzer Haken in einem Kreis, transparenter Hintergrund
eine ordnungsgemäße E-Rechnung
Schwarzer Haken in einem Kreis, transparenter Hintergrund
ein korrektes Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD)
Schwarzer Haken in einem Kreis, transparenter Hintergrund
vollständige Pflichtangaben
Schwarzer Haken in einem Kreis, transparenter Hintergrund
eine ordnungsgemäße, unveränderbare Speicher­ung
Was ist anders?

E-Rechnung vs. klas­sische Rechnung.

Als E-Rechnung gilt ein struktu­rierter elektro­nischer Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. Dieser Datensatz, zum Beispiel eine XML-Datei, ist maschinell auslesbar, für Men­schen aber nicht ohne Weiteres verständlich. Deshalb muss er entweder in ein lesbares Format einge­bettet werden, etwa bei einer ZUGFeRD-Rech­nung in ein PDF-Dokument, oder auf andere Wei­se lesbar und prüfbar ge­macht werden. Eine Rech­nung, die lediglich als PDF-Datei ohne ein­gebetteten XML-Datensatz per E-Mail versendet wird, erfüllt da­her nicht die Anforderungen an eine E-Rechnung. Sie gilt weiterhin als sonstige Rechnung. Ausgenommen von der E-Rech­nungs­pflicht sind unter anderem Kleinbetrags­rech­nungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise sowie bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG.

Beispiel einer XML-Datei

Der Zeitplan.

Unsere Empfehlung: Gehen Sie das Thema proaktiv an.

01.01.2025

Der Vorrang der Pa­pier­rechnung ent­fällt. Jedes Unter­nehmen kann E-Rech­nungen versenden. In den ersten zwei Jahren dürfen Papierrech­nung­en versendet wer­den. Andere elek­tro­nische Rechnungs­for­mate (PDF etc.) dür­fen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.

01.01.2027

Unternehmen mit > 800.000 Euro Vor­jahres­umsatz müssen B2B-E-Rech­nung­en ver­­senden. Unter­nehmen mit < 800.000 Euro Vor­jahresumsatz dürfen noch sonstige Rech­nungen (Papier, PDF etc.) versenden. EDI-Verfahren (Elec­tronic Data Inter­change) dürfen unver­ändert einge­setzt wer­den.

01.01.2028

Alle Unternehmen müssen B2B-E-Rech­nungen versenden. EDI-Sys­teme müssen an die gesetz­lichen Bestimmungen ange­passt wer­den.

Prozess.

Schritt für Schritt zu mehr Effizienz.

schritt 1

Prozesse prüfen

Prüfen Sie zunächst, wie Rech­nungen aktuell ein­gehen, bear­beitet und archiviert werden. Da­durch er­kennen Sie, wo digi­tale Beleg­flüsse sinn­voll integriert wer­den können und welche Soft­ware­lösung zu Ihrem Unter­nehmen passt. Gerne beraten wir Sie hier­zu.

schritt 2

Rechnungseingang vorbereiten

Richten Sie den Rech­nungs­eingang zentral und digital aus, zum Beispiel über eine eigene E-Mail-Adresse für Ein­gangs­rechnungen. Liefer­anten und Geschäftspartner sollten künftig alle Rech­nungen digital dort­hin sen­den.

schritt 3

Rechnungsausgang umstellen

Prüfen Sie, ob Ihre aktu­elle Rech­nungs­soft­ware E-Rech­nungen er­stel­len und versenden kann. Wenn Sie bisher mit einfachen PDF-Rech­nungen arbeiten, ist die Um­stellung auf eine geeignete Lösung, etwa für das ZUGFeRD-Format, zwingend not­wendig.

schritt 4

Abläufe dokumentieren

Schulen Sie die beteiligten Mitar­beiter und halten Sie die neuen Prozesse nach­voll­zieh­bar fest. Eine sau­bere Doku­menta­tion, etwa im Rahmen einer Ver­fah­rens­doku­menta­tion, schafft Sicher­heit bei Ver­ar­beitung und Archi­vierung. Sie be­nötigen dabei Unter­stützung? Wir sind gerne für Sie da.

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uns von der E-Rechnung profitieren.